GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) & CLP Regulation

GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) & CLP-Verordnung

Was sind das GHS und die CLP-Verordnung?

Das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) der Vereinten Nationen ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern

Zur Umsetzung dieses Kennzeichnungssystems wurde in Europa die sog. CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) verabschiedet, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat. Gemäß dieser Verordnung sind alle Stoffe seit dem 1. Dezember 2012 und alle Gemische seit dem 1. Juni 2015 entsprechend des GHS einzustufen und zu kennzeichnen. Durch die Kriterien der Verordnung sollen gefährliche Chemikalien identifiziert und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren informiert werden.

Bei der Einstufung entsprechend des GHS legt die CLP-Verordnung Gewicht auf den expertengestützten Prozess. Dabei wird die Gefährlichkeit eines Stoffes bzw. Gemisches anhand einschlägiger Kriterien beurteilt und der Stoff/das Gemisch entsprechenden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien zugeordnet. Während die Gefahrenklassen die Art der Gefahr angeben, dienen die Gefahrenkategorien zur Abstufung innerhalb der Klassen. Derzeit gelten in der EU 16 Klassen für physikalische Gefahren, zehn für Gesundheitsgefahren und zwei Klassen für Umweltgefahren.

Die Kennzeichnung der Chemikalien auf den Verpackungen und in den Sicherheitsdatenblättern erfolgt entsprechend der Einstufung. Die Gefahren werden durch Piktogramme visualisiert und mit Signalwörtern („Gefahr“, „Achtung“) ergänzt. Zusätzlich beschreiben Gefahrenhinweise (H-Sätze; Hazard Statements) die Art und ggf. den Schweregrad der Gefährdung. Sicherheitshinweise (P-Sätze; Precautionary Statements) empfehlen in standardisierter Form Maßnahmen zur Begrenzung oder Vermeidung schädlicher Wirkungen. 

Stand: Dezember 2015
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